Wer eine Scheidung einreichen möchte, hat dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung. Es gibt Online-Formulare oder der Antrag wird über verschiedene Wege übermittelt. Der Scheidungsantrag kann persönlich überreicht werden, per WhatsApp oder SMS verschickt werden und er kann auch per Fax oder Post verschickt werden. Wichtig ist immer, dass die notwendigen Informationen der Scheidungswilligen übermittelt werden. Auf Grundlage der Informationen kann der Familienrechtsanwalt dann den richtigen Scheidungsantrag in Papierform erstellen. Bevor ein Antrag überhaupt eingereicht wird, sollte allerdings immer ein umfassendes Gespräch stattfinden.
Was sollte für den Scheidungsantrag beachtet werden?
In der heutigen Zeit reicht es nicht aus, wenn Menschen sich einfach nur scheiden lassen möchten. Es ist generell etwas komplizierter, wenn die Ehe aufgelöst werden soll. In Deutschland werden Ehen nur dann geschieden, wenn es den Antrag von beiden Ehegatten oder zumindest von einem Ehegatten gibt und dies mit dem Beschluss von dem Familiengericht, welches örtlich zuständig ist. Die Ehen werden dann mit Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst und hierfür ist der Scheidungsantrag die Voraussetzung. Durch einen Anwalt muss ein Ehepartner die Scheidung bei dem Familiengericht einreichen. Frühestens nach Ablauf von dem Trennungsjahr kann der Antrag eingereicht werden. Das Beratungsgespräch mit dem Anwalt ist wichtig, damit alle Scheidungsvoraussetzungen geklärt werden. Es gibt Anwaltszwang bei dem Familiengericht und ohne Rechtsanwalt geht es deshalb nicht. Ist die Scheidung einvernehmlich, reicht ein Rechtsanwalt meist aus.
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Wichtige Informationen für den Scheidungsantrag
Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen die Rechtsvorschriften für Scheidungsverfahren und Antrag. Es ist keine Privatsache, wenn sich Eheleute für die getrennten Wege entscheiden. Bei der Ehe handelt es sich um mehr, als nur die Entscheidung für das gemeinsame Leben. Mit der Ehe wird immer eine vertragliche Verpflichtung eingegangen und es soll sich eigentlich um die Ehe auf Lebenszeit handeln. Zu der ehelichen Lebensgemeinschaft sind die Ehegatten verpflichtet und es wird Verantwortung füreinander getragen. Die Partner können darauf vertrauen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden. Mit dem Scheidungsantrag möchte sich ein Partner der Verpflichtung entledigen und es wird die Scheidung eingereicht. Der formelle Weg bei dem Scheidungsverfahren ist dabei wichtig. Oft geht es natürlich noch um viele weitere Verpflichtungen bei der Ehe wie finanzielle und wirtschaftliche Verpflichtungen, gemeinsame Kinder, Vorsorge für das Alter und gemeinsames Vermögen. Wenn eine Ehe aufgelöst wird, geht es um die notwendigen Regelungen, damit die Verpflichtungen auch Rechnung tragen. Zu berücksichtigen sind Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich und auch Umgangsrecht und Sorgerecht für Kinder. Wichtige Voraussetzungen für eine Scheidung sind immer Trennungszeit, Trennung, Rechtsanwalt und Zuständigkeit des Gerichts.
Die Aufteilung der jeweiligen Besitztümer ist also genau geregelt und man braucht sich keine Sorgen zu machen, wie bspw. die kostbare Rolex nach der Scheidung zu verlieren. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.