Wenn die Ehe nicht mehr fortgesetzt werden soll, ist eine Scheidung unausweichlich. Natürlich stellen sich mit einer Scheidung eine Vielzahl an Fragen, so zum Beispiel zu den Scheidung Kosten. Was eine Scheidung kostet kann man pauschal nicht beziffern, vielmehr spielen hier verschiedene Faktoren eine Rolle, wie man nachfolgend erfahren kann.
Mit diesen Kosten muss man rechnen
Soll die Ehe beendet werden, so ist dafür ein Beschluss von einem Familiengericht notwendig. Gerade durch die Einschaltung von einem Gericht, entstehen natürlich Kosten für die Scheidung. Und das sind nicht die einzigen Kosten, die da entstehen. Wenn man sich fragt, was kostet eine Scheidung, so hat man verschiedene Kostenblöcke. Der erste Kostenblock ist der Rechtsanwalt. Eine Pflicht zu einem Rechtsanwalt bei einer Scheidung gibt es mit einer Ausnahme nicht. Und diese einzige Ausnahme gilt für den Ehepartner, der die Scheidung beim Familiengericht beantragt. Eine Antragstellung kann nämlich nur über einen Rechtsanwalt erfolgen. Hinsichtlich den Rechtsanwaltskosten sei an dieser Stelle auch gleich gesagt, dass diese in der Regel von jeder Partei alleine getragen werden muss. Neben Kosten für einen Rechtsanwalt, kommen noch die Kosten für das Familiengericht. Die Höhe der Gerichtskosten ergeben sich aus den Verfahrenskosten. Hier wird vom Gericht im ersten Schritt anhand vom Einkommen von beiden Ehepartnern, ein sogenannter Streitwert formuliert. Dieser Streitwert kann daher sehr unterschiedlich in der Höhe ausfallen. Basierend auf den Streitwert, werden dann die Gerichtskosten bestimmt. Und der Streitwert ist auch maßgeblich, wenn es um die Kosten für den Rechtsanwalt geht. Die Gebühren orientieren sich nämlich ebenfalls am Streitwert. Doch mit dem richtigen Berater , wie scheidung-online.de an der Seite, kommt man so günstig wie nur möglich durch die Scheidung, sodass beide Parteien am Ende zufrieden sind.
Kosten und Hilfe
Bei den Scheidung Kosten stellt sich natürlich bei Gerichtskosten die Frage, wer diese tragen muss. Grundsätzlich werden die Gerichtskosten in der Regel von beiden Parteien getragen. Abweichungen kann es geben, wenn es sich zum Beispiel um eine Härtefallscheidung handelt. Stellt man sich jetzt die Frage, wie man eine Scheidung finanzieren kann, so gibt es hier von Staatlicher Seite Hilfe. Gerade wenn man kein oder kein ausreichendes Einkommen für eine Scheidung hat, so kann man hier beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen. Mit diesem kann man dann zu einem Anwalt gehen, die Kosten werden dann vom Staat getragen. Gleiches gilt auch für das Scheidungsverfahren an sich, hier gibt es die Möglichkeit der Beantragung einer Prozesskostenhilfe. Wird diese vom Familiengericht dann gewährt, werden die Kosten der Scheidung vom Staat getragen. Wie man letztlich sehen kann, fallen bei einer Scheidung ganz unterschiedliche Kosten an. Es gibt aber auch Hilfen, sollte man diese Scheidung Kosten nicht tragen können.
Tauschen Sie sich im Vorfeld am besten mit Personen aus, die eine Scheidung schon hinter sich haben. So können Sie mehr über die Erfahrungen und mögliche Vorgehensweisen lernen. Falls im näheren Umfeld keiner mit der Thematik Erfahrung hat, sind Foren auch immer hilfreich. Mehr dazu hier https://www.forumplexus.com/Forum-Ratgeber